Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Aufträge sowie Lieferungen von Tickets erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ADAC Westfalen e.V. (nachfolgend ADAC genannt) für den Kartenvorverkauf. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ADAC:

1. Durch den Erwerb der Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem ADAC zustande.

2. a) Jede Bestellung von Eintrittskarten ist unmittelbar nach Bestätigung durch den ADAC bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

b) Innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Tickets ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit von Anzahl, Preis, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

3. a) Das Ticketsystem garantiert eine Reservierungsmöglichkeit von sieben Tagen. Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb von sieben Tagen erfolgen, wird die Reservierung storniert. Für die Online-Bestellung über die Webseite sowie über unser Call-Center stehen die Zahlungsarten Überweisung und Kreditkarte zur Verfügung.

b) Die Preisangabe auf den Tickets sind Bruttopreise und beinhalten die Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstige Steuern und Gebühren, welche seitens des Veranstalters vorgegeben werden. Darüber hinaus anfallende Gebühren beziehen sich auf die Dienstleistungen, welche seitens des ADAC erbracht werden sowie für Porto beim Versand der Tickets.

4. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Bestellers. Die Haftung des ADAC erstreckt sich auf den Haftungsumfang der Deutschen Post AG für die jeweilige Versendungsform.

5. a) Die Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind nur Ausfall der Veranstaltung sowie räumliche oder zeitliche Verlegung der Veranstaltung.

5. b) Im Falle des Veranstaltungsausfalls nimmt der ADAC die in seinem Vertriebsnetz erworbenen Eintrittskarten innerhalb von zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin zurück.

5. c) Im Falle einer Veranstaltungsverlegung nimmt der ADAC die erworbenen Eintrittskarten bis zu fünf Werktagen vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin zurück.

Eine Erstattung ohne Rückgabe der Originalkarten ist nicht möglich. Mit Rückgabe der Karten gibt der Kunde seine Bankverbindung an und erhält daraufhin eine Erstattung des Kartenwertes. Erfolgt die Kartenrücksendung durch den Kunden nicht fristgemäß, ist keine Rückerstattung möglich.

6. Zerstörte oder dem Kunden abhanden gekommene Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht ersetzt oder zurückerstattet.

7. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit.

8. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes.

9. Der ADAC übernimmt keinerlei Haftung, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Auch bei Programmänderungen und Ausfall einer Veranstaltung haftet der ADAC nicht. Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder sein gesetzlicher Vertreter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden.

10. Die zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlichen, personenbezogenen Daten des Käufers, werden vom ADAC ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages genutzt. Insofern Dritte zur Abwicklung des Kaufvertrages involviert sind, ist der ADAC berechtigt, die Daten weiterzuleiten, soweit dieses notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag durchgeführt werden kann. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben.

11. Sollten ein oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

ADAC Westfalen e.V. Bereich Sport/Ortsclub/Jugend

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund, NRW